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Nehmen wir mal an, jemand führe für zwei Wochen in den Urlaub. Und nehmen wir mal an, derjenige kümmerte sich derart vorausschauend darum, was in dieser Zeit mit seiner Post geschieht, dass er der Deutschen Post für gut 8 Euro einen Postlagerauftrag für den Zeitraum seiner Abwesenheit erteilte.

Nehmen wir ferner an, der erste Tag nach der Rückkehr des Postkunden sei ein wenig regnerisch, er habe noch einen letzten Tag frei und machte es sich zu Hause gemütlich. Gehen wir davon aus, dass den ganzen Tag niemand an der Haustüre klingele, der Postbote etwa, weil die im Urlaub aufgelaufene Menge an Sendungen und abonnierten Zeitschriften das Fassungsvermögen des Briefkastens sprengten. Stellen wir uns weiterhin vor, der Urlaubsrückkehrer ginge nach einiger Zeit in den Hausflur zum Briefkasten und fände dort den auf dem untenstehenden Foto dokumentierten, entfernt an Pappmaché erinnenden Klumpen bedruckten Papiers in seinem Briefkasten vor: klatschnass, gewellt, zerknickt und durch die … sagen wir »energische« Einbringung der ambitionierten Postmenge in den Briefkasten teilweise zerfetzt.

Wir könnten sodann sicherlich nachvollziehen, dass der Empfänger sich erboste und bei seinem Dienstleister, der Deutschen Post, schriftlich Beschwerde gegen die Misshandlung seiner Zustellung vorbrächte.

Doch können wir uns tatsächlich vorstellen, dass jener Dienstleister in seiner Antwort einen Passus aus dessen AGB zitierte, der besagte, dass keine Verantwortung für Schäden übernommen werde, die »durch nicht ordnungsgemäßes Behandeln von Brief- und briefähnlichen Sendungen ohne Zusatzleistungen« entstehen? Wohlgemerkt: Schäden, die auf das Konto von Post-Mitarbeitern (aka Postboten, Briefträger, Zusteller, Kuriere, also für die bestimmungsgemäße Zustellung von Brief- und Warensendungen eingestellte und/oder angelernte Personen) gehen. Oder, kurz gesagt, reicht unsere Vorstellung so weit, dass ein Postzusteller nach Belieben mit ordnungsgemäß an uns frankierten Sendungen umspringt, es sei denn, man bezahlt zusätzlich eine Aber-bitte-mach-meine-Post-nicht-kaputt-Gebühr?

Mein Vorstellungsvermögen zumindest reicht dafür nicht aus. Ich müsste mich dafür entweder in ein juristisches Fantasialand begeben, wo in den AGB stehen kann, dass eine Dienstleistung auch komplett entgegen ihrem Ziel und Zweck ausgeübt werden kann – oder aber in ein krudes Universum, in dem man quasi ein extra »Schutzgeld« an einen verschlagenen gelben Riesen zahlen muss, damit Briefen unterwegs ja nichts passiert.

Aber hier? In unserer Realität? Da kann man sich sowas nicht mal ausdenken.